Um Sie
vor der neuen Gefahr durch Flüssigsprengstoffe
zu schützen, hat die Europäische Union
(EU) neue Sicherheits-bestimmungen erlassen,
durch die die Flüssigkeitsmengen, die
Sie in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollen
an Flughäfen mitnehmen dürfen, beschränkt
werden. Diese Regeln gelten für alle Passagiere,
die von Flughäfen innerhalb der EU starten,
unabhängig von ihrem Flugziel.
Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Handgepäck
an den Sicherheitskontrollen außer auf
die bereits bisher verbotenen Gegenstände
auch auf Flüssigkeiten kontrolliert werden.
Die neuen Bestimmungen begrenzen jedoch
nicht die Menge an Flüssigkeiten, die
Sie in den Shops hinter den Sicherheitskontrollen
oder an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft
der EU erwerben dürfen.
Sie dürfen nur kleine Mengen an Flüssigkeiten
im Handgepäck mitführen. Diese Flüssigkeiten
müssen in separaten Behältern abgefüllt
sein, die jeweils maximal 100 ml beinhalten
dürfen. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen,
wieder versiegelbaren Plastikbeutel mit
einem Gesamtvolumen von maximal einem
Liter pro Passagier zu verpacken. Als
Flüssigkeiten gelten:
- Wasser
und andere Getränke, Suppen, Sirup,
- Parfum
- Gels,
einschließlich Haar- und Duschgel,
- Pasten,
einschließlich Zahnpasta,
- Mascara
- Cremes,
Lotionen und Öle,
- Sprays,
- Inhalte
von unter Druck stehenden Behältern, einschließlich
Rasierschaum, anderer Schaum und Deodorants,
- halbflüssige
Mischungen,
- und andere
ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen
Um den
Sicherheitskontrolleuren die Suche nach
Flüssigkeiten zu erleichtern, müssen Sie:
- alle
Flüssigkeiten, die Sie bei sich tragen,
an den Sicherheitsschleusen zur Kontrolle
vorzeigen
- Ihre
Jacke und/oder Mantel ausziehen; diese
werden separat durchleuchtet, während
Sie selbst kontrolliert werden
- Laptops
und andere größere elektrische Geräte
aus dem Handgepäck herausnehmen. Diese
werden separat durchleuchtet,
während Sie selbst kontrolliert werden.
Sie dürfen weiterhin:
- Flüssigkeiten
in Gepäckstücken mitführen, die Sie aufgeben
– die neuen Bestimmungen betreffen nur
das Handgepäck,
- In Ihrem
Handgepäck für den Flug benötigte Medikamente
und Lebensmittel mitführen, einschließlich
Babynahrung. Es kann
sein, dass ein Nachweis darüber, dass Sie diese benötigen, von Ihnen
verlangt wird.
- Flüssigkeiten,
wie Getränke und Parfum in den Airport
Shops innerhalb der EU kaufen, wenn sich
diese in dem nur für
- Passagiere
mit Bordkarte zugänglichen Bereich befinden,
sowie an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft
der EU.
Wenn diese
in einem speziell versiegelten Beutel
verkauft werden, sollten Sie diesen nicht
öffnen, bevor sie an den Sicherheits-kontrollen
durchleuchtet wurden, andernfalls könnten
sie dort konfisziert werden. (Wenn Sie
an einem EU-Flughafen zwischenlanden,
sollten Sie den Beutel nicht öffnen, bevor
Sie die Sicherheitskontrollen am Transferflughafen
passiert haben, bzw. bevor Sie die Sicherheitskontrolle
an dem letzten Transferflughafen passiert
haben, wenn Sie häufiger umsteigen). Bei
all diesen Flüssigkeiten handelt es sich
um zusätzliche Flüssigkeitsmengen, die
zusätzlich zu der oben erwähnten Menge
in einem wieder versiegelbaren Plastikbeutel
mitgeführt werden dürfen.
Diese Information wurde in Zusammenarbeit
mit der Europäischen Kommission, der Association
of European Airlines und dem Airports
Council International erstellt.
HINWEIS: In diesem Dokument werden die
wesentlichen Informationen der geltenden
EU-Rechtsvorschrift zusammengefasst; es
handelt sich nicht um den Wortlaut der
gültigen Vorschrift. REV 2 18.10.2006
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