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EU-Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen (Informationen für Passagiere)

Um Sie vor der neuen Gefahr durch Flüssigsprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) neue Sicherheits-bestimmungen erlassen, durch die die Flüssigkeitsmengen, die Sie in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollen an Flughäfen mitnehmen dürfen, beschränkt werden. Diese Regeln gelten für alle Passagiere, die von Flughäfen innerhalb der EU starten, unabhängig von ihrem Flugziel.

Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Handgepäck an den Sicherheitskontrollen außer auf die bereits bisher verbotenen Gegenstände auch auf Flüssigkeiten kontrolliert werden. Die neuen Bestimmungen begrenzen jedoch nicht die Menge an Flüssigkeiten, die Sie in den Shops hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft der EU erwerben dürfen.

Sie dürfen nur kleine Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen. Diese Flüssigkeiten müssen in separaten Behältern abgefüllt sein, die jeweils maximal 100 ml beinhalten dürfen. Diese Behälter sind in einem durchsichtigen, wieder versiegelbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von maximal einem Liter pro Passagier zu verpacken. Als Flüssigkeiten gelten:

 

- Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup,

- Parfum

- Gels, einschließlich Haar- und Duschgel,

- Pasten, einschließlich Zahnpasta,

- Mascara

- Cremes, Lotionen und Öle,

- Sprays,

- Inhalte von unter Druck stehenden Behältern, einschließlich Rasierschaum, anderer Schaum und Deodorants,

- halbflüssige Mischungen,

- und andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen

 

Um den Sicherheitskontrolleuren die Suche nach Flüssigkeiten zu erleichtern, müssen Sie:

 

- alle Flüssigkeiten, die Sie bei sich tragen, an den Sicherheitsschleusen zur Kontrolle vorzeigen

- Ihre Jacke und/oder Mantel ausziehen; diese werden separat durchleuchtet, während Sie selbst kontrolliert werden

- Laptops und andere größere elektrische Geräte aus dem Handgepäck herausnehmen. Diese werden separat durchleuchtet,
   während Sie selbst kontrolliert werden.

 

Sie dürfen weiterhin:

- Flüssigkeiten in Gepäckstücken mitführen, die Sie aufgeben – die neuen Bestimmungen betreffen nur das Handgepäck,

- In Ihrem Handgepäck für den Flug benötigte Medikamente und Lebensmittel mitführen, einschließlich Babynahrung. Es kann
   sein, dass ein Nachweis darüber, dass Sie diese benötigen, von Ihnen verlangt wird.

- Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfum in den Airport Shops innerhalb der EU kaufen, wenn sich diese in dem nur für

- Passagiere mit Bordkarte zugänglichen Bereich befinden, sowie an Bord eines Flugzeuges einer Fluggesellschaft der EU.
 

Wenn diese in einem speziell versiegelten Beutel verkauft werden, sollten Sie diesen nicht öffnen, bevor sie an den Sicherheits-kontrollen durchleuchtet wurden, andernfalls könnten sie dort konfisziert werden. (Wenn Sie an einem EU-Flughafen zwischenlanden, sollten Sie den Beutel nicht öffnen, bevor Sie die Sicherheitskontrollen am Transferflughafen passiert haben, bzw. bevor Sie die Sicherheitskontrolle an dem letzten Transferflughafen passiert haben, wenn Sie häufiger umsteigen). Bei all diesen Flüssigkeiten handelt es sich um zusätzliche Flüssigkeitsmengen, die zusätzlich zu der oben erwähnten Menge in einem wieder versiegelbaren Plastikbeutel mitgeführt werden dürfen.


Diese Information wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Association of European Airlines und dem Airports Council International erstellt.

HINWEIS: In diesem Dokument werden die wesentlichen Informationen der geltenden EU-Rechtsvorschrift zusammengefasst; es handelt sich nicht um den Wortlaut der gültigen Vorschrift. REV 2 18.10.2006